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Rasse: Französische Bulldoggen
Geschlecht: weiblich
Farbe: 4 x weiß-schwarz, 1 x schwarz-weiß, 2 x grau-weiß
Schulterhöhe: ca. 30 cm
Gewicht: ca. 8 kg
Geburtsdatum: Oktober 2014
Im Tierheim seit: 04.12.2014
Diese jungen französischen Bulldoggen wurden Ende 2014 wegen illegalen Welpenhandels behördlicherseits sichergestellt und mussten unter Quarantänebedingungen leider einen Großteil ihrer Jugend im Tierheim verbringen.
Jetzt suchen wir liebe- und verständnisvolle Zweibeiner, die bereit sind diese Hunde beim späten Start ins normale Hundeleben zu unterstützen und denen es nicht nur darum geht, dass diese Rasse als besonders schick gilt. In den langen Quarantänewochen konnten unsere kleinen Franzosen nicht den normalen Menschenalltag im Haus und außerhalb kennenlernen, Stubenreinheit, eventueller Kontakt zu anderen Tieren, wie z.B. Katzen muss ihnen noch beigebracht werden. Bei erwachsenen Hunden reagieren sie von freundlich interessiert bis zurückhaltend, anderen Junghunden, außer den Geschwistertieren sind sie noch nicht begegnet. Menschen gegenüber sind sie aufgeschlossen und sehr freundlich. Geschirr und Leine haben sie kennengelernt, auch schon mal ein Auto, trotzdem konnten sie aber nur einen kleinen Teil des Tierheims aufgrund der behördlichen Quarantäneauflagen erkunden. Auch das Alleinebleiben kennen sie noch nicht, das muss ihnen in ganz kleinen Schritten beigebracht werden. Es gibt sicher noch das Ein oder Andere, was sie noch nicht kennen lernen durften und was ihnen auch noch Angst macht. Aber mit den passenden, geduldigen, vielleicht auch hundeerfahrenen Zweibeinern wird sicher aus jedem einzelnen ein treuer und selbstbewusster Weggefährte, wie sich das als “Bully” gehört. Der Besuch einer Hundeschule, um eventuellen Problemen vorzubeugen und um vierbeinigen Sozialkontakt zu pflegen, ist empfehlenswert.
Die jungen Hündinnen werden zunächst nur mit Pflegevertrag und Kastrationsauflage vermittelt. Die Hündinnen sind nach der ersten Läufigkeit spätestens aber im Alter von einem Jahr von deren neuen Haltern kastrieren zu lassen. Dies kann nach Terminabsprache durch die Tierärzte im Tierheim erfolgen, aber auch auf Kosten der neuen Halter bei einem niedergelassenen Tierarzt. Aufgrund der zuchtbedingten körperlichen Einschränkungen von französischen Bulldoggen soll eine Vermehrung dieser Tiere sicher ausgeschlossen werden. Erst nach Erfüllung der Kastrationsauflage erhalten die neuen Halter einen endgültigen Vermittlungsvertrag. 13.05.2015